Wer verordnet Ergotherapie?

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt Ihr behandelnder Arzt oder ihr behandelnder Facharzt aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Bei einer Gebührenbefreiung für Zuzahlungen, zu beantragen bei Ihrer Krankenkasse, entfällt diese Gebühr.  Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen und wird vom behandelnden Arzt festgelegt.

 

Behandlungsablauf                                                                                             

  • Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen. Ihre Ziele werden erfragt.
  • Gemeinsam mit Ihnen wird das therapeutische Vorgehen besprochen und die Art der Behandlung gewählt.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • In jeder Behandlung wird Ihre aktuelle, persönliche Befindlichkeit berücksichtigt.
  • Gegen Ende der Behandlungsserie, die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird überprüft, ob die vereinbarten Therapieziele erreicht wurden. So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.